Abfallentsorgung ist kommunale Aufgabe
» Die Entsorgung von Abfällen aus Haushaltungen ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse
» Abfallentsorgung ist Leistung der Daseinsvorsorge, deren Erfüllung in der Verantwortung der öffentlichen Hand liegen muss
» Daraus erwächst eine besondere Verpflichtung für die kommunalen Abfallbetriebe
• Entsorgungssicherheit
• Service
• Ökologische Verträglichkeit
• Sozialverträgliche Gebühren
In 12 Folien
| Copyright: | © VKU e.V. - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland | |
| Source: | Fachtagung der VKS im VKU - Landesgruppe Hessen / Rheinland-Pfalz / Saarland - 2011 (September 2011) | |
| Pages: | 12 | |
| Price: | € 5,00 | |
| Autor: | Hans-Joachim Reck | |
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Novelle verabschiedet
© Rhombos Verlag (3/2012)
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz tritt am 1. Juni 2012 in Kraft
Vergaberechtliche Relevanz von Änderungen in Entsorgungsverträgen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2011)
Die Frage, wann Änderungen bestehender Verträge einem Beschaffungsvorgang gleichkommen und damit ausschreibungspflichtig sind, kann als einer der „Klassiker“ in der vergaberechtlichen Literatur und Rechtsprechung bezeichnet werden.1 Dies liegt darin begründet, dass dieses Thema gerade in der kommunalen Entsorgungswirtschaft einen hohen Praxisbezug aufweist. In der Regel beauftragen die kommunalen Gebietskörperschaften als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ihre kommunalen Unternehmen umfassend mit der Erfüllung der ihnen obliegenden Entsorgungsaufgaben.
Der Entwurf der „Mantelverordnung“ – Schafft der Verordnungsgeber den großen Wurf, oder verhebt er sich?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2011)
Das Ziel der Mantelverordnung1 ist es erklärtermaßen, ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Gesamtkonzept zum ordnungsgemäßen und schadlosen Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen und für das Auf- und Einbringen von Material in den Boden einzuführen. Zu diesem
Zweck sind ändernde und neue Regelungen im Bereich des Abfall-,Wasser- und Bodenschutzrechts geplant. Die Mantelverordnung enthält im Kern drei Artikel, die für die drei genannten umweltrechtlichen Bereiche ein jeweils unterschiedliches Regelungskonzept verfolgen.
Stellungnahme der Kommission zum Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
© Rhombos Verlag (10/2011)
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 29. Juni 2011 (SG(2011) D/51545) eine Stellungnahme zu dem Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG-E) abgegeben, den die Bundesregierung aufgrund der Richtlinie 98/34/EG im März 2011 notifiziert hatte. Die Kommission nimmt unter anderem Stellung zur Vereinbarkeit der Regelungen des Entwurfs zum Abfallbegriff, zur Abfallhierarchie und zu den gewerblichen Sammlungen mit der Abfallrahmenrichtlinie (RL 2008/98/EG) und weiteren europarechtlichen Vorgaben.
Kreislaufwirtschaftsgesetz – Europarecht kontra Überlassungspflichten?
© VKU e.V. - Landesgruppe Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland (9/2011)
Übersicht
I. Ausgangslage
II. Der europarechtliche Begründungsansatz der Bundesregierung
III.Der primärrechtliche Prüfungsmaßstab für Überlassungspflichten
IV.Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
V.Verhinderung der Aufgabenerfüllung?
VI.Erforderlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung?
VII.Europarecht und Daseinsvorsorge
VIII.Mitteilung der Kommission vom 29.06.2011
IX.Gegenäußerung der Bundesregierung vom 20.07.2011 zur Stellungnahme des Bundesrates
X.Fazit